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Elektroautos Hamburg schafft weitere Anreize für den Umstieg auf Elektroautos

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Kostenfreies Parken, Rechtssicherheit beim Laden und zahlreiche neue Lademöglichkeiten im Stadtgebiet

Hamburg stellt die Weichen, damit umweltverträgliche Antriebe im Straßenverkehr stärker zur Geltung kommen. Durch zusätzliche Anreize sollen noch mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße gebracht werden.

Hamburg schafft weitere Anreize für den Umstieg auf Elektroautos

Auf neuer bundesrechtlicher Grundlage werden ab sofort für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Plug-In-Hybride neue Kennzeichen erteilt, um Bevorrechtigungen an Ladesäulen im Straßenraum gewähren zu können. Zudem wird die vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit zu Befreiungen von der Gebührenpflicht auf parkraumbewirtschafteten Flächen genutzt: nur drei Tage nach Inkrafttreten dieser neuen Rechtslage auf Bundesebene hat Hamburg als erster deutscher Standort seine Parkgebührenordnung angepasst und Elektroautos von der Parkgebührenpflicht im gesamten Stadtgebiet befreit. Die Regelung tritt am 01.11.2015 in Kraft und gilt bis ins Jahr 2020. Unterdessen kommt auch der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur gut voran. Zusätzliche Standorte werden laufend neu in Betrieb genommen, bestehende Ladesäulen wurden benutzerfreundlich ertüchtigt.

Damit ab sofort eine Vielzahl an Elektromobilisten diese Infrastruktur nutzen können, schließt Stromnetz Hamburg GmbH, Koordinator für die öffentliche Ladeeinrichtungen, nach und nach Zugangsverträge mit den verschiedenen Elektromobilitätsanbietern ab. Damit wird auch für diese Kunden der uneingeschränkte Zugang zur Ladeinfrastruktur sichergestellt.

Wirtschafts- und Verkehrssenator Frank Horch: „Hamburg treibt das Thema Elektromobilität erfolgreich voran und setzt für die wichtigsten Herausforderungen der Elektromobilität praktikable Lösungen um. Die konsequente Ausweitung von Lademöglichkeiten auf Hamburgs Straßen, die Installation von Schnellladesäulen, der vereinfachte nutzerfreundliche Zugang zu Ladesäulen über Smartphone, die jetzt erhöhte Rechtssicherheit beim innerstädtischen Laden sowie der Anreiz des kostenloses Parkens im gesamten Stadtgebiet  schaffen eine Umgebung, in der sich Elektromobilität in Hamburg positiv entwickeln wird. Damit setzen wir ein Zeichen für eine saubere Umwelt und die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.“

Christian Heine, kaufmännischer Geschäftsführer der Stromnetz Hamburg GmbH schließt sich an:“ Wir haben viele wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Elektromobilität noch attraktiver zu machen. Neben einer Vielzahl neuer zusätzlicher Standorte sind nach entsprechender Umrüstung nun auch die Bezahl- und Ladevorgänge an den bisherigen Stationen noch bequemer und allen Nutzern von E-Fahrzeugen zugänglich. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Einführung eines neuen Bezahl-Services, des Direct-Pay-Systems an allen städtischen Ladesäulen. Steigende Nutzerzahlen an den bereits mit dieser Technologie ausgestatteten Ladestationen zeigen, dass das Angebot dem Bedarf der Fahrer von E-Fahrzeugen entspricht. Der freie Zugang für Elektromobilitätsanbieter an unsere zentrale IT-Plattform wird  sehr erfolgreich genutzt. Damit kann ein großer Kundenstamm problemlos versorgt werden. Hamburg kann sich sehen lassen.“

Peter Lindlahr, Geschäftsführer der Hamburger Projektleitstelle Elektromobilität (hySOLUTIONS GmbH): „Das jetzt umgesetzte Maßnahmenpaket leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung des Standorts Hamburg als Elektromobilitätsmetropole. Je mehr es uns gelingt, bei den Verkehrsteilnehmern die Akzeptanz für den Einsatz schadstofffreier Technologie im Straßenverkehr zu steigern, umso konkreter schaffen wir einen flächendeckenden Einstieg in den Umstieg auf zukunftsfähige Konzepte.“ 

Hintergrund:

Hamburg hatte seit mehreren Jahren eine rechtssichere, bundesweit einheitliche Regelung für die Ladesituation im öffentlichen Straßenraum gefordert und dies durch eigene Gesetzesinitiativen in den Jahren 2010 und 2013 untermauert. Der Senat hat in diesem Zusammenhang auch die Reglung initiiert, in den Parkgebührenordnungen von Ländern und Kommunen Ausnahmen für Elektrofahrzeuge zuzulassen und es somit den Kommunen zu überlassen, generell oder punktuell einen Gebührenverzicht einzuführen.

Seit dem 12. Juni 2015 eröffnet das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) vom 5. Juni 2015 (BGBl. I S. 898) die Möglichkeit, in Rechtsverordnungen als Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge u.a. auch Ermäßigungen der Gebühren oder Befreiungen von der Gebührenpflicht vorzusehen.

Fahrzeugführer elektrisch betriebener Fahrzeuge können ab 1. November 2015 in ganz Hamburg an Parkscheinautomaten unter Beachtung der jeweils angegebenen Höchstparkzeit gebührenfrei parken. Voraussetzung für das gebührenfreie Parken eines elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugs an einem Parkscheinautomaten ist die Auslage einer Parkscheibe, damit die Höchstparkzeit kontrollierbar ist. Außerdem muss das Kraftfahrzeug anhand des neu eingeführten Kraftfahrzeugkennzeichens für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge als solches zu erkennen sein. Für eine Übergangszeit bis Ende Februar 2016 genügt ersatzweise eine entsprechende Bescheinigung des Landesbetriebs Verkehr (LBV), die allen Hamburger Haltern elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge bereits Anfang Oktober übersandt wurde.

Bereits Ende August 2014 hatte der Senat im Rahmen des Masterplans zur Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kapazitäten auf rd. 600 Ladeplätze bis Ende 2016 beschlossen. Hiervon ist ein erster Teil bereits umgesetzt.

Kontakt

Martin Helfrich

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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